Fast keiner kennt den Studiengang Öffentliches Recht, der nur als Zweitfach zu Politikwissenschaft studiert werden kann. Wie ließe sich der Sachverhalt besser beschreiben als mit einer Fülle von Paragraphen?

 

§ 1 (Studienziel)
Als Student des Öffentlichen Rechts, kurz Ö-Rechtler genannt, wirst du weder wirklicher Jurist werden noch ein Staatsexamen ablegen. In deinen drei Jahren Regelstudienzeit erhältst du lediglich Einblick in einen der drei Teilbereiche des Jurastudiums. Zivil- und Strafrecht streifst du höchstens am Rande – klausurrelevant ist es trotzdem fast immer irgendwie.

 

§ 2 (Hierarchie)
Als Halb-Jurist profitierst du zwar von den Einrichtungen und Angeboten der reichlich ausgestatteten juristischen Fakultät (Kopierguthaben, umfangreiche Skripte, Exkursionen, klimatisierte Räume in nicht-einsturzgefährdeten Gebäuden) – du wirst dort allerdings auch stets Student zweiter Klasse bleiben: Zu Stoßzeiten dürfen nicht mehr als 40 Nebenfächler zeitgleich in die Bibliothek.

 

§ 3 (Dresscode)
Im Juridicum gelten natürlich ganz andere Kleidungsvorschriften, als du sie in deinem Hauptfach gewohnt bist. Tauchst du wiederum mit Lackschühchen oder Polohemd an der PhilFak auf, erntest du schiefe Blicke von Birkenstocks und Rastalocken. Zwei Seelen wohnen, ach, in deiner Brust! Nach gutachterlicher Prüfung der Sachlage und einiger Abwägungsarbeit wirst du den Beschluss fassen, dich kurzerhand zwischen den verschiedenen Lehrveranstaltungen umzuziehen.

 

§ 4 (Juridicum)
Geheimtipp: Die Juristen können sich einen Dallmayr-Automaten leisten, deswegen gibt es hier den besten Kaffee der Uni. Direkt daneben steht ein Süßigkeitenautomat, der in diesem Jahr schon so einige Berühmtheit erlangt und obendrein den recht biederen Ruf der Juristen ein wenig ins Wanken gebracht hat.

 

§ 5 (Fachsprache)
„Grundsätzlich“ heißt im Juridicum grundsätzlich eher „nie“, und das Wörtchen „jedermann“ steckt sogar in jenem Paragraphen, der die sprachliche Gleichstellung der Geschlechter in Gesetzentwürfen fordert. Eine „über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung“ bezeichnen Rechtsgelehrte als vollbefriedigend. Verwirrt? Keine Sorge, für dein Studium musst du nur englische Sprachkenntnisse nachweisen können.

 

§ 6 (Inhalte)
Die verzwickte Materie des berüchtigten Zwergenweitwurfs wird dich mehrere Semester lang beschäftigen. Verstößt es gegen die Menschenwürde, wenn sich kleinwüchsige Menschen mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis durch die Gegend schleudern lassen? Und wenn dem so ist, besteht eine Gefahr für die öffentliche Ordnung? Da soll nochmal einer sagen, Jura sei langweilig!

 

§ 7 (Erfolgsaussichten)
Nein, als ahnungsloser Nebenfächler genießt du keinen Welpenschutz und im Gegensatz zu den Juristen zählen deine Noten vom ersten Moment an. Dafür musst du aber auch nicht alles bis zum Staatsexamen behalten. Auch die meisten deiner Kommilitonen wirst du nicht behalten, denn nach Staatsorganisationsrecht verschwindet garantiert die Hälfte deines Jahrgangs in andere Studiengänge. Was bleibt, ist der harte Kern derer, die mit relativ wenig Anwesenheitsaufwand einen Einblick in deutsches Recht und Unrecht erhalten, ohne jahrelang aufs Examen zu pauken und dann ein Durchfallen befürchten zu müssen. Am Ende sind sie zwar keine Volljuristen, dürfen keinen juristischen Beruf ausüben und haben ähnliche Beschäftigungsaussichten wie alle Geisteswissenschaftler. Dafür haben sie aber vielleicht ein Stück vollbefriedigender Bildung genossen. Obwohl sie diese Auszeichnung sowieso nie erhalten werden. Sie durften ja nie in die Bib.

 

von Julia Weller