Zur bevorstehenden Hochschulwahl stellen wir euch die zu wählenden Gremien vor. Heute: Der studentische Konvent, das Artikulationsorgan der Studierendenvertretung.

Der Studentische Kon-Was?! Es tut mir leid, aber nein, dabei handelt es sich nicht um eine leckere, von unseren Kommilitonen in mühsamer Handarbeit gefertigte Nachspeise. Auch wenn das natürlich sehr verführerisch klingen mag.

 

Was ist das überhaupt?
Beim studentischen Konvent handelt es sich um das größte studentische Gremium an der FAU. Er wird jedes Jahr aufs Neue gewählt und umfasst seit dem Wintersemester 2013 dreißig Mitglieder.

 

Wie setzt er sich zusammen?
Wie bereits erwähnt besteht der Konvent aus insgesamt 30 Personen. Dabei wird die erste Hälfte (= 15 Personen) von den jeweiligen Fachschaftsvertretungen der 5 Fakultäten entsandt. Das heißt jeweils 3 Repräsentanten für eine Fakultät. Die zweite Hälfte wird von den Studierenden der FAU direkt gewählt. Bei dieser Wahl können sich die Studierenden zu Listen zusammenschließen und sich für die jährliche Wahl aufstellen lassen. Im letzten Jahr gab es insgesamt sechs Listen zu wählen: Zwei „RCDS“-Listen (für Erlangen und Nürnberg), die „Libertäre Liste“, die Liste der „Liberalen Hochschulgruppe“, eine FSIen-Liste und eine gemischte Liste von der „Juso-Hochschulgruppe“ und unabhängigen Kandidaten.

 

Welche Aufgaben hat der Konvent?
Nun stellt man sich natürlich zurecht die Frage, ob und wenn ja was diese Leute überhaupt zu sagen haben. Wenn sie keine Befugnisse haben, ist doch jede ach so demokratische Wahl letztendlich für die Katz! Und nun ja, sagen wir es so: Der Einfluss könnte größer sein.

Die Aufgaben des Konvents sehen praktisch so aus:
• Das Vertreten der studentischen Interessen in diversen Gremien. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Konvent bei wichtigen Fragen seine Position darstellen kann und nicht selbst an Entscheidungen teilnimmt.
• Gründung von Referaten und Arbeitskreisen, die mit der Bearbeitung von Themen beauftragt werden, wenn diese zu groß für den Rahmen einer normalen Konventssitzung sind.
• Die Unterstützung der Hochschulgruppen (z.B. die Amnesty International Hochschulgruppe) bei ihren Tätigkeiten oder das Organisieren eigener Veranstaltungen (z.B. Podiumsdiskussion zur Zivilklausel).
• Teilnehme bei Treffen der bayernweiten Studierendenvertretungen, der Landes-Asten-Konferenz Bayern.
• Wahl des Konventsvorsitzenden und seiner Stellvertretung.
• Wahl der sechs Mitglieder des Sprecher*innenrates (Sprat). Zwei von ihnen werden außerdem in den Senat entsendet.

 

Fazit?
Man sieht hier, dass der Konvent die Studierenden zwar recht gut bei ihren Aktivitäten unterstützen kann, jedoch sind seine Möglichkeiten in der Hochschulpolitik eher begrenzt. Diese gehen kaum über eine reine „Artikulationsfunktion“ der studentischen Interessen hinaus. Das könnte einer der Gründe sein, warum die Wahlbeteiligung 2016 nur etwa 11 Prozent betrug. Man sollte sich jedoch immer vor Augen halten, dass sich durch das Nichtwählen nie etwas ändern wird. Dadurch wird erst recht das Bild vermittelt, dass Hochschulpolitik den Studierenden prinzipiell egal ist und deswegen keine Notwendigkeit besteht, die Befugnisse der studentischen Gremien in irgendeiner Weise zu erweitern.

 

Also hört auf euch mit Konfekt vollzustopfen und geht am 27. oder 28. Juni zur Hochschulwahl!

 von Selim Kucukkaya