Die heftig umstrittene Neuerung des Polizeiaufgabengesetz “PAG” in Bayern wird kommen: Am 15. Mai hat der Landtag das Gesetz verabschiedet. Kritiker des neuen PAG müssen aber die Hoffnung noch nicht aufgeben.

 

Eine Gruppe Studierende und Dozent*innen der Unis Erlangen, Würzburg und München klagen gegen das 2017 verabschiedete “Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen” (kurz: “Gefährdergesetz”), das bereits den umstrittenen Begriff der “drohenden Gefahr” beinhaltet, vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof (verschiedene Medien berichteten).

Die Klägergruppe von 21 Personen nutzt dabei das Instrument der Popularklage in Bayern. Vorbereitet haben die 18 Studierenden und 3 Dozent*innen (Prof. Feichtner von der Uni Würzburg, Dr. Heidebach von der LMU München und Prof. Krajewski aus Erlangen) die Klage in der gemeinsamen “Law Clinic PAG” der drei Unis im vergangenen Wintersemester. Sieben Studierende und der Professor für Völkerrecht Markus Krajewski sind aus Erlangen unter den Unterzeichnern der Klage, nachlesen könnt Ihr die Klage hier. Wir haben für Euch mit Professor Krajewski über das umstrittene Gesetz gesprochen.

 

V: Befürworter des neuen PAG haben ja mehrfach behauptet, dass an den jetzt kritisierten Punkten wie dem Begriff der “drohenden Gefahr” letztes Jahr, als sie bereits mit dem “Gefährdergesetz” eingeführt wurden, noch keiner Anstoß gefunden habe. Offenbar stimmt das nicht, denn Sie klagen dagegen. Wie kam es zu der Klage im Rahmen der “Law Clinic PAG”?

Der Begriff “Law Clinic” ist erklärungsbedürftig: Das kommt aus dem Angelsächsischen. Dort können Studenten an den juristischen Fakultäten im Rahmen einer “Law Clinic” echte Fälle bearbeiten. Das ist sozusagen eine Mischung aus Praktikum und öffentlicher Rechtsauskunft. Wir haben unser Projekt auch “Clinic” genannt, weil es um ein echtes Gesetz und eine echte Klage geht. Das ist mal etwas anderes, während im Studium sonst ja nur fiktive Fälle bearbeitet werden.

Prof. Markus Krajewski in seinem Büro. Foto: Carla Ober

Ich glaube die Idee hatte ursprünglich ich, aber ich weiß es nicht mehr so ganz genau. Der Gedanke war, als Anfang letzten Jahres dieses neue Gesetz kam und ich mir dachte, “Mensch, da muss man doch irgendwas machen”, dass man in Bayern die Popularklage nutzen könnte. Warum sollte ich das also alles alleine machen? Es ist viel schöner, wenn man an so etwas zusammen arbeitet. Solch ein Projekt eignet sich gut für studentische Arbeit, denn viele der Grundfragen, die hier eine Rolle spielen, können Studenten im 4. / 5. Semester bearbeiten.

Dann haben wir uns das Format ausgedacht. Insgesamt haben etwa 20 Studenten an der Veranstaltung teilgenommen. Wir haben uns erst zwei Mal in Nürnberg getroffen und dazwischen in Kleingruppen gearbeitet, dann haben wir verschiedene Themen auf Arbeitsgruppen aufgeteilt. Bei einem Blockseminar am Chiemsee wurde die Klage ausformuliert. Nach der Überarbeitung wurde der Text an die Studenten geschickt und wer wollte, konnte unterschreiben. Zu einem großen Teil ist die Klage also studentische Arbeit, natürlich unter unserer Anleitung. Das Produkt hat jetzt sozusagen 21 stolze Eltern.

 

V: Erklären Sie das bitte mal für alle Nicht-Juristen. Was ist das besondere an der bayerischen Popularklage?

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist es so: Man kann gegen ein Gesetz nur in ganz seltenen Fällen klagen, man muss selbst betroffen sein. Eigentlich muss man warten, bis Polizei oder Behörde irgend etwas gemacht haben und dann vor ein normales Gericht ziehen und erst am Ende geht man vor das Bundesverfassungsgericht. Beim Thema “Präventivhaft” müsste man also erstmal jemanden finden, der wirklich sechs Monate in “Präventivhaft” war.

In Bayern hingegen kann durch das Instrument der Popularklage im Prinzip jeder klagen, der sagt “Dieses Gesetz verstößt gegen die bayerische Verfassung!”. Da die bayerische Verfassung aber ähnliche Grundrechte enthält wie das Grundgesetz, schränkt uns die Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof nicht in unseren Argumenten ein. Aber es ist eben eine Möglichkeit, zu klagen, bei der es nicht erforderlich ist, dass man betroffen ist.

 

V: Kann man da heraushören, dass Sie mit hohen Erfolgschancen für die Klage rechnen?

Nein. Um ehrlich zu sein, und das haben wir auch mit den Studenten besprochen, wären die Chancen vorm Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sicherlich höher. Der bayerische Verfassungsgerichtshof urteilt typischerweise “pro Staatsregierung” oder “pro Landtag”. Unsere Klage wird wahrscheinlich nicht vollumfänglich Erfolg haben.

Aber, selbst, wenn der Verfassungsgerichtshof sagt, dass das Gesetz soweit in Ordnung ist, wird er das qualifizieren, also sagen, dass etwas nur in engen Ausnahmefällen angewendet werden kann. Dass zum Beispiel bei einer drohenden Gefahr schon eigentlich klar sein muss, was da passiert. Und er könnte sagen, dass die Präventivhaft zwar theoretisch nicht begrenzt ist, aber klar sein muss, dass sie im Regelfall auf wenige Tage begrenzt bleibt. Das führt dazu, dass sich in der praktischen Anwendung viele aktuell im Raum stehende Befürchtungen tatsächlich nicht mehr realisieren, weil die Polizei oder spätestens Gerichte urteilen, dass etwas zu weitreichend ist. Das ist unser Ziel und wäre ein Erfolg.

 

V: Könnten Sie sich vorstellen, dass Klagen gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht auch Chancen haben?

Ja, das kann ich mir durchaus vorstellen, wahrscheinlich eher mit Bezug auf das neue PAG. Beim neuen Gesetz ist es ja so, dass eine Reihe von Maßnahmen heimlich getroffen werden und der betroffene gar nichts davon mitkriegt. Da sagt das Bundesverfassungsgericht: “Wenn Ihr von solchen Maßnahmen möglicherweise betroffen sein könntet, dann müsst ihr nicht konkret nachweisen, betroffen zu sein.” Da kann ich mir vorstellen, dass jemand, der vielleicht sagt “Ich lebe in Bayern und stehe im Austausch mit allen möglichen Leuten” oder “Ich interessiere mich für den Islam oder den Rechtsextremismus und forsche dazu und fürchte, dass ich ins Visier gerate” das Bundesverfassungsgericht zu einer Überprüfung zwingt. Da dürfte das Bundesverfassungsgericht strengere Maßstäbe setzen als der bayerische Verfassungsgerichtshof.

 

V: Aber Sie haben noch nicht konkret geplant, selbst zu klagen?

Ne, das haben wir noch nicht geplant, weil jetzt ja auch schon relativ viele angekündigt haben, dass sie klagen wollen [lacht]. Die Studenten, die an der jetzigen Klage mitgearbeitet haben, sind jetzt auch alle in der Examensvorbereitung und haben keine Zeit. Endgültig entschieden ist aber noch nichts.

 

V: Was glauben Sie war der Grund, warum das Gesetz letztes Jahr verabschiedet wurde?

Der Anlass, das sagt der Gesetzgeber auch so, war eine Verschärfung des Gesetzes zum Bundeskriminalamt. Die Bundespolizei hat eine Reihe von Kompetenzen bekommen und der Landesgesetzgeber wollte nachziehen und die gleichen Befugnisse der bayerischen Polizei geben. Daher kommt auch der Gedanke der “drohenden Gefahr”. Das Bundesverfassungsgericht hat auch zu diesem BKA-Gesetz geurteilt und gesagt, was geht und was nicht geht. Das war aber speziell auf die Terrorgefahr und nur auf das BKA bezogen, nicht auf alle möglichen anderen polizeilichen Aufgaben. Das ist einer unserer zentralen Kritikpunkte.

Ich glaube natürlich auch, dass die öffentliche Aufmerksamkeit mit Amokläufen und Attentaten dazu beigetragen hat, dass der Gesetzgeber glaubt, der Polizei mehr Kompetenz einräumen zu müssen. Und, ich mein’, dass das fünf Monate vor einer Landtagswahl stattfindet ist auch nicht von ungefähr.

 

V: Die verschiedenen Seiten haben sich, gerade auf das neue PAG bezogen, gegenseitig Falschbehauptungen und Propaganda vorgeworfen. Wie kann man da die Öffentlichkeit auf einer wissenschaftlichen Basis darüber aufklären, worum es geht? Es kann ja nicht jeder Bürger ein 100-seitiges Gesetz selbst durchlesen und verstehen.

Ich glaube, dass auf beiden Seiten Fehler gemacht wurden, um gewisse Dinge zu skandalisieren. Manchmal muss man zuspitzen, damit einem die Leute überhaupt zuhören, aber Falschbehauptungen schaden der Debatte. Falsch ist zum Beispiel, dass einen die Polizei ohne Richter wegsperren kann. Innerhalb von einem Tag muss ein Richter die Präventivhaft genehmigen und muss das dann eben alle drei Monate neu entscheiden. Andererseits sind drei Monate natürlich auch eine lange Zeit. Richtig ist, dass niemand genau weiß, was die “drohende Gefahr” bedeutet und die Staatsregierung Szenarien anführt, die bereits nach geltendem Recht eine “konkrete Gefahr” sind.

Ich glaube, dass es gar nicht so schwer ist, zu erklären, worum es geht. Die Grundsatzfrage ist meiner Meinung nach, in was für einem Staat wir leben wollen. In einem, in dem die Polizei sehr weitreichende Kompetenzen hat, auch Kompetenzen auf zum Teil recht vagen Verdachtsmomenten beruhend, aber eben auch sehr weitreichende Eingriffe in die individuelle Freiheit, Bewegungsfreiheit bestehen – mit dem wagen Versprechen, dass es dann vielleicht noch sicherer wird?

Oder wollen wir in einem Land leben, in dem wir sagen, unsere größte Sicherheit ist eigentlich die Gewähr von Freiheit? Es gibt ja genügend Länder, in denen die Freiheit eingeschränkt ist, auch angeblich zum Zweck der Sicherheit. Ich glaube nicht, dass ich mich in Russland oder Saudi-Arabien sicherer fühle als in Bayern. Die Kriminalitätsstatistik ist so niedrig wie seit 10 Jahren nicht.

Ich finde, dass es in einer Demokratie immer ein  Problem ist, wenn Gesetze verschärft oder neu eingeführt werden sollen und von Seiten der Politik nicht erklärt werden kann, warum das nötig ist. Da ist die Beunruhigung der Leute nachvollziehbar.

Man kann den Leuten auch erklären: Wenn irgendjemand mit schweren psychischen Problemen sich plötzlich radikalisiert und mit einem Küchenmesser auf andere los geht, kann das niemand verhindern, weder der schlimmste Polizeistaat noch die beste Onlineüberwachung. Das muss – so brutal das klingt – der freiheitliche Rechtsstaat auch aushalten.

 

V: Haben Sie sich in letzter Zeit auch mit dem sogenannten “Psychisch-Kranken-Hilfegesetz” beschäftigt, das ja jetzt mit in die Kritik geraten ist?

Nein. Ich weiß, warum es in die Kritik geraten ist, aber vertieft habe ich mich damit noch nicht beschäftigt. Mich hat eine Studentin angesprochen, die sagt, dass sie zu einer Mitwirkung bereit wäre, sollte ich da was machen.

 

V: Sie möchten also jetzt spontan nicht urteilen, ob Sie das Gesetz beispielsweise im Hinblick auf Menschenrechte kritisch sehen?

Was ich gelesen habe erscheint mir grund- und menschenrechtlich problematisch, wenn es dazu führt, dass tatsächlich Menschen durch das Gesetz Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen, weil sie fürchten, dass Sanktionen drohen. Dabei ist es irrelevant, ob diese Menschen tatsächlich mit Sanktionen rechnen müssten. Wenn der Staat seiner Schutzpflicht gegenüber kranken Menschen nicht nachkommt, weil er zwar ein Hilfsangebot zur Verfügung stellt, aber eine Situation schafft, in der die Leute auf Grund eines neuen Gesetzes davon abgehalten werden, es in Anspruch zu nehmen, dann ist das ein Problem sowohl aus grund- als auch aus menschenrechtlicher Perspektive.

 

V: Vielen Dank für das Gespräch!

 

Das Interview führte Carla Ober