Noch bis zum 13.02.19 können Wahlberechtigte in Bayern das „Volksbegehren Artenvielfalt“ unterschreiben und sich so für ein strengeres Naturschutzgesetz aussprechen.

 

Das Volksbegehren wurde durch die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) angestoßen. Zum Träger*innenkreis zählen mittlerweile auch die Grünen und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV). Bündnispartner*innen sind viele weitere, darunter Parteien, Firmen und Umweltschutzorganisationen wie der BUND. Bis zum Ende des Eintragungszeitraums müssen eine Million Unterschriften gesammelt werden, damit der Gesetzesentwurf „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ vom Landtag diskutiert und zur Abstimmung gebracht werden kann.

Das Volksbegehren ist eine Reaktion auf das massive Insektensterben, das sich in den letzten 30 Jahren ereignet hat und das 2017 erstmals durch eine umfassende wissenschaftliche Publikation belegt wurde. Demnach ist die Biomasse bei Fluginsekten in den letzten 27 Jahren um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Durch diesen massiven Rückgang steigt die Gefahr, dass Insektenarten aussterben.

Das Insektensterben ist besonders problematisch, da Insekten viele zentrale Aufgaben innerhalb des Ökosystems übernehmen – man spricht hier auch von funktionaler Diversität: Insekten ermöglichen durch das Bestäuben die Fortpflanzung und Verbreitung von (Nutz-)Pflanzen, gleichzeitig dienen sie als Nahrungsquelle für Vögel und andere Tiere. Das Insektensterben führt dazu, dass diese Funktionen zunehmen nicht mehr erfüllt werden, was beispielsweise eine Reduktion des Vogelbestandes nach sich zieht und langfristig auch zu einem Rückgang der Diversität der Flora führen kann.

Das Volksbegehren Artenvielfalt formuliert Forderungen, um dem Insektensterben entgegen zu wirken. Vor allem soll die sogenannte Fragmentierung der Grünflächen verringert werden. Durch Siedlungen, Straßen und leergeräumte Äcker sind die Lebensräume der Insekten nicht mehr miteinander verbunden, was zu Inzucht und Krankheitsanfälligkeit führt. Das Volksbegehren fordert daher die Schaffung zusammenhängender Lebensräume, die auch als Biotopverbünde bezeichnet werden. Zusätzlich sollen mindesten 10% der Naturflächen in Blühwiesen umgewandelt werden, um den Insekten ein vielfältiges Angebot an Futterquellen zu ermöglichen.

Durch eine Verringerung des Pestizideinsatzes, die Erhöhung des Anteils ökologisch bewirtschafteter Flächen auf 30% bis 2030, eine größere Relevanz des Themas Nachhaltigkeit in der landwirtschaftlichen Ausbildung und eine Verpflichtung für die Landesregierung, einen jährlichen Statusbericht über den Zustand der Artenvielfalt in Bayern zu veröffentlichten, soll das Insektensterben zusätzlich verringert werden.

Das Volksbegehren geht noch bis zum 13.02.19. Unterschreiben können alle, die auch zur Landtagswahl wahlberechtigt sind. Dazu gibt es in Rathäusern und weiteren öffentlichen Gebäuden ausgewiesene Zeiträume (Erlangen, Nürnberg, Fürth). Die ersten Unterstützungsunterschriften, um das Volksbegehren zu starten, zählen hierbei nicht mehr!

 

Von Eric Hartmann.

 

Bildnachweis Vorschaubild: Pressefoto Volksbegehren Artenvielfalt / Almut Schenk